Trauerspenden

Immer wieder wird auf Wunsch eines Verstorbenen oder seiner Trauerfamilie gebeten, anstelle von Blumen oder Kränze, einer gemeinnützigen Organisation zu gedenken.

 

So kann in Zeiten der Trauer auch ein Zeichen der Hoffnung gesetzt werden.


Wir sind Euch sehr dankbar, wenn Ihr AquaTerra-Herz bei einem Trauerfall berücksichtigst. Jede Einzahlung wird persönlich verdankt. Ebenso erhält die Trauerfamilie regelmässig eine Liste der Spenderinnen und Spender.

Um Eurem Wunsch korrekt und effizient nachkommen zu können, bitten wir Euch wie folgt vorzugehen:

 

Verwendet im Trauerfall nach Möglichkeit den folgenden oder einen ähnlich lautenden Hinweis in der Todesanzeige:

 

„Anstelle von Blumen gedenke man Verein AquaTerra-Herz, 9565 Rothenhausen, IBAN CH20 8080 8008 8401 1278 6, Vermerk: Name und Vorname des Verstorbenen“.

 

 

  • Bitte teilt uns den Namen des Verstorbenen und Eure Adresse mit, so können wir Euch regelmässig über den Eingang der Spenden informieren.

 

  • Ihr erhaltet von uns eine Liste, sobald die ersten Spenden eingetroffen sind. Danach schicken wir Euch diese Information regelmässig zu.

 

  • Nach 2-3 Monaten erhält Ihr von uns eine Abschlussliste mit dem Gesamtbetrag.

 

Hinweise für Spender auf Trauerfall
Bitte schreibt auf den Einzahlungsschein Vor- und Nachname des Verstorbenen


Ueber das Leben hinaus gutes tun

Für viele von uns ist es eine Selbstverständlichkeit, das Leben zu gestalten, planen, ordnen und abzusichern. Die Planung unseres Nachlasses schieben wir aber gerne vor uns her.


Ein Testament oder Erbvertrag regelt aber das Wichtigste rund um den Nachlass und schafft bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse. Ihr stellt sicher, dass Euer letzter Wille respektiert wird, und schenkst den Hinterbliebenen die Gewissheit, in Eurem Sinne zu handeln. So könnt Ihr unabhängig von Eurer finanziellen Situation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, was mit Eurem Nachlass geschehen soll. Ihr habt die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus die Zukunft zu gestalten und für diejenigen zu sorgen, die Euch am Herzen liegen. Dabei könnt Ihr auch Organisationen in Eurem Testament berücksichtigen, mit deren Zielen und Idealen Ihr Euch verbunden fühlt.

 

Ist weder Testament noch Erbvertrag vorhanden, wird Eure Hinterlassenschaft gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch aufgeteilt. Das bedeutet, ohne Testament und ohne erbberechtigte Verwandte fällt Euer gesamter Nachlass an den Staat.

 

Mit einer Begünstigung von AquaTerra-Herz in Eurem Testament unterstützt Ihr ein nachhaltig angelegtes Projekt, mit dem Ihr auch nach Eurem Tod Leid lindern und für eine bessere Zukunft dieser spannenden Tieren sorgen könnt.

 

Für Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Tel. 075 422 78 72

info@aquaterra-herz.ch